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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bei Auftragserteilung werden die nachfolgenden Angaben für alle Auftraggeber Vertragsbestandteil

 § 1 Vertragsgegenstand

1.1. Die Reinigungsservice Violeta Yordanova erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Reinigungsservice Violeta Yordanova  in Textform bestätigt werden.

1.3. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Reinigungsservice Violeta Yordanova  bedarf es nicht.

1.4. Reinigungsservice Violeta Yordanova  arbeitet als selbständiges unabhängiges Unternehmen. Es ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Auftraggebers, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers, insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter, in jeder möglichen Form zu vertreten.

1.5. Die Erteilung eines Einzelauftrages erfolgt nach vorheriger Absprache durch Übermittlung eines entsprechenden Auftrages durch den Auftraggeber an die Auftragnehmer. In der Einzelbeauftragung werden die konkreten Details der Leistung festgelegt. Soweit keine in Textforme Festlegung im Einzelauftrag getroffen wurde, wird der Inhalt des Einzelauftrages durch die mündlichen Absprachen zwischen den Vertragsparteien bestimmt. Hinsichtlich derjenigen Punkte, die in dem in Textformen Einzelauftrag festgelegt sind, gehen diese Festlegungen einer etwaigen abweichenden mündlichen Absprache vor.

 § 2 Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang, Auftragserteilung

2.1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  hinsichtlich ihrer Mitarbeiter selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3. Es steht der Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.

2.4. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

2.4.1. Die Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  stellt die zur Leistungserbringung nötigen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

2.4.2. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in  Textformer Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von der Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

 § 3 Pflichten, Erfüllungsgehilfen

3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Reinigungsservice Violeta Yordanova  rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.

3.2. Reinigungsservice Violeta Yordanova  ist verpflichtet, die Leistung entsprechend den vertraglich vereinbarten Vorgaben unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 4 termin- und fachgerecht zu erbringen.

3.2.1. Der Auftraggeber stellt der Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Mittel wie Wasser, elektrische Energie, Papier- und sonstige Abfalltonnen, Seife für Seifenspender, Handtücher und Toilettenpapier, sowie die für die Unterbringung der Reinigungsmittel und -geräte erforderlichen verschließbaren Räume, Schränke o.a. unentgeltlich. zur Verfügung.

3.2.2. Der Auftraggeber verschafft den Mitarbeitern der Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  freien Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten. Er trifft die notwendigen organisatorischen Maßnahmen, um die Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  in die Lage zu versetzen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Zugangs ihrer Mitarbeiter zum Reinigungsobjekt und das Verschließen des Reinigungsobjektes nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit.

3.2.3. Vor Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter der Firma Reinigungsservice Violeta Yordanova  in sämtliche vorhandene, für die Auftragsausführung relevante Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sowie jegliche mögliche Gefahrenquelle ausdrücklich zu beschreiben.

3.3. Reinigungsservice Violeta Yordanova  ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Sie ist berechtigt, sich der Hilfe von Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Reinigungsleistungen, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang, mit den in diesem Vertrag definierten Leistungen stehen, während der Dauer des Vertrages sowie innerhalb von zwölf Monaten nach seiner Beendigung von einem Mitarbeiter des Auftragnehmers, direkt oder indirekt, entgeltlich oder unentgeltlich entgegenzunehmen oder diesem Mitarbeiter in Auftrag zu geben.

3.5. Bestehen für die wiederkehrend zu erbringenden Leistungen im Rahmen dieses Dauervertrages feste Termine, so gelten diese als abgenommen, wenn nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung eines Mangels, spätestens aber binnen 3 Tagen nach Leistungserbringung, eine Mangelanzeige des Auftraggebers an den Auftragnehmer erfolgt. Die Mangelrüge ist schriftlich oder in Textform an den Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung von Art und Umfangs des Mangels mitzuteilen.

3.6. Dem Auftragnehmer steht ein Recht zur Nachbesserung zu. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, ist der Auftraggeber zur anteiligen Herabsetzung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Mangel zu vertreten hat. Soweit dem Auftragnehmer die Nachbesserung nicht ermöglicht wurde oder der Mangel anderweitig und ohne Ankündigung gegenüber dem Auftragnehmer beseitigt wurde, besteht kein Minderungsanspruch.

3.7. Soweit vertragliche Hauptleistungspflichten gegenüber dem Auftragnehmer nicht erbracht wurden, so ist dieser von seinen Leistungspflichten befreit.

3.8. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte ein. Der Auftragnehmer darf sich auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, in Rahmen der Erbringung der ihm obliegenden vertraglichen Leistungen, der Dienste Dritter bedienen. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass Dritte sorgfältig bezüglich ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit und ggf. Qualifikation überprüft werden. Der Auftragnehmer hat die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte zu überwachen.

 § 4 Termine

4.1. Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber die Reinigungstermine wöchentlich per E-Mail. Nach Bestätigung der Termine durch den Auftraggeber ist die Absage oder Terminänderung einzelner Termine bis zu 24 Stunden vor dem Beginn der vereinbarten Reinigungsleistung möglich. Andernfalls besteht die Vergütungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer fort.

4.2. Verbindliche Terminabsprachen sind in Textform festzuhalten beziehungsweise von Reinigungsservice Violeta Yordanova  in Textform zu bestätigen.

4.3. Verzögert sich die Leistung von Reinigungsservice Violeta Yordanova  aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zum Beispiel Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, kann der Kunde und die Reinigungsservice Violeta Yordanova  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Befindet sich Reinigungsservice Violeta Yordanova  in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Reinigungsservice Violeta Yordanova  in Textform eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 § 5 Weisungsfreiheit

Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

 § 6 Vergütung

6.1.Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung auf das unten angegebene Bankkonto des Auftragnehmers fällig. Bei der Zahlung ist die auf der Rechnung angegebene Rechnungsnummer als Zahlungsreferenz zu benennen.

6.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe (8 % über dem Basiszinssatz p.A.).

6.3. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzuges, Reinigungsservice Violeta Yordanova  die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltes. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Reinigungsservice Violeta Yordanova  sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiter ist Reinigungsservice Violeta Yordanova  nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Reinigungsservice Violeta Yordanova  aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Reinigungsservice Violeta Yordanova  in Textform anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

6.4. Reinigungsservice Violeta Yordanova  ist berechtigt, die Preise nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen. Dies gilt insbesondere bei Erhöhung der tariflichen Entgelte der Mitarbeiter sowie bei einer Erhöhung der Materialkosten.

6.5. Die Preisanpassung muss für den Kunden zumutbar sein und ist spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.

6.6. Das Recht zur Preisanpassung gilt nicht bei Einzelaufträgen innerhalb der ersten Monat nach Vertragsabschluss.

  § 7 Geheimhaltungsverpflichtung

7.1. Reinigungsservice Violeta Yordanova  verpflichtet sich, über alle ihr in Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen oder bekannt werdenden vertraulichen Informationen und insbesondere über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers (insbesondere Vertragsbeziehungen, Abschlüsse, Geschäfte oder besonderen Angelegenheiten des Auftraggebers) absolute Verschwiegenheit zu bewahren.

7.2. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter, Beauftragte und sonstige Erfüllungsgehilfen Reinigungsservice Violeta Yordanova  ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.

 § 8 Ordentliche Kündigung

8.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann ohne Angabe von Gründen beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8.2. Gesetzliche und vertragliche Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

8.3. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind die beiderseitigen Leistungen vertragsgemäß zu erbringen.

8.4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 § 9 Vorzeitige Auflösung

9.1. Reinigungsservice Violeta Yordanova  ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

9.1.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

9.1.2. der Kunde fortgesetzt, trotz in Textformer Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zum Beispiel Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

9.1.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Reinigungsservice Violeta Yordanova  weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Reinigungsservice Violeta Yordanova  eine taugliche Sicherheit leistet;

9.1.4. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

9.1.5. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Reinigungsservice Violeta Yordanova  fortgesetzt, trotz in Textformer Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 § 10 Gewährleistung / Sachmängel (allgemein)

10.1. Sachmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes.

10.2. Unberührt bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, dort gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 § 10a Ausschluss der Gewährleistung / Sachmängel für Teppiche, Auslegware, Polstermöbel u.a., Plexiglasreinigung, Solar- und Photovoltaikanlagen, Fensterreinigung / Plissees

10a.1. Reinigungsservice Violeta Yordanova  bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Auslegware, fest und lose verlegten Teppichen, sowie Polstermöbeln u.a. Dem Auftraggeber ist bekannt, welche Risiken bei einer Reinigung von Teppichen u.a. entstehen können (z.B. Verfärbung, Verwellung, Ablösung vom Untergrund etc.).

10a. 2. Reinigungsservice Violeta Yordanova  bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Plexiglas sowie Solar- und Photovoltaikanlagen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei einer Reinigung von Plexiglas aufgrund der weichen Beschaffenheit des Materials ein leichtes Verkratzen nicht verhindert werden kann. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Plexiglasoberfläche stellt damit keinen Mangel dar.

10a. 3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Reinigung von Solar- und Photovoltaikanlagen seitens Reinigungsservice Violeta Yordanova  keine Gewähr für die anschließende technische Funktionsfähigkeit der Anlage übernommen werden kann.

Der Auftraggeber hat insoweit selbst dafür Sorge zu tragen bzw. sich zu informieren, inwieweit nach den Vorgaben des Herstellers eine Reinigung derartiger Anlagen zulässig bzw. möglich ist.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei einer Reinigung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) aufgrund der Beschaffenheit des Materials ein Verkratzen der Oberfläche nicht verhindert werden kann. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Oberfläche stellt damit keinen Mangel dar.

Weiter kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass durch die Reinigung derartiger Anlagen deren Leistungsfähigkeit und / oder Effizienz erhalten oder gar gesteigert wird.

10a. 4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Plissees (Innen-Rollos) sehr anfällig sind für altersbedingte Brüchigkeit. Es kann daher bei der Fensterreinigung zu Beschädigungen an Stoff und Führdraht kommen. Schäden an Plissees und deren Aufhängung sind daher von der Gewährleistung bzw. Haftung ausgenommen.

10a. 5. Die vorgenannten Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse gelten ausdrücklich nicht bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit seitens der Reinigungsservice Violeta Yordanova  oder ihrer Mitarbeiter. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Auftraggeber.

 § 11. Haftung

11.1. Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, soweit die Entstehung von Ansprüchen auf die vertragsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten zurückzuführen ist.

11.2. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Fahrlässigkeit wird beschränkt auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, soweit es sich um einen vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden handelt und der Auftragnehmer aufgrund der ihm bekannten Umstände mit einem Schaden rechnen musste. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die Hauptleistungspflichten dieses Vertrages sind und auf deren Einhalten der Vertragspartner regelmäßig vertraut.

11.3. Von etwaigen Haftungseinschränkungen bleiben die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person unberührt. Die Haftung richtet sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.4. Die vorstehenden Haftungsregeln geltend entsprechend für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einer jeden Vertragspartei.

11.5. Beide Parteien sind der jeweils anderen im Haftungsfall zur Mitwirkung im Hinblick auf die Anzeigepflicht eines Schadens gegenüber der maßgeblichen Versicherung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst mindestens die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Obliegenheiten im Hinblick auf einen Schaden. Nimmt eine Vertragspartei ihre Mitwirkungspflichten nicht wahr und wird der Versicherer aufgrund dessen gegenüber der haftenden Vertragspartei von der Leistungspflicht frei, so haftet die Partei, die die Verletzung der Mitwirkungspflichten zu vertreten hat, der geschädigten Partei.

11.6. Der Auftraggeber haftet nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer oder seiner Subunternehmer auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder die vertragliche Vergütung. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten.

 § 12. Versicherung

12.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen. Soweit nicht branchenüblich oder nicht versicherbar, sind sämtliche Personen-, Sach-, und Vermögenschäden vom Versicherungsschutz abzudecken.

12.2. Auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet sich der Auftragnehmer jederzeit den Nachweis über das Bestehen eines hinreichenden Versicherungsschutzes zu erbringen.

 § 13 Sonstige Bestimmungen

13.1. Bestandteile dieses Vertrages sind die in § 1 aufgeführten Anlagen, namentlich das Auftragsangebot vom 22.013.2021.

13.2. Die in diesem Vertrag einschließlich der Anlagen aufgeführten Bestimmungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

13.3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch vom Schriftformerfordernis nicht umfasst, soweit sie mündlich ausgehandelt und nachträglich schriftlich niedergelegt werden.

13.4 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise einseitig und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen werden. Davon unbeschadet erforderten der Rechte und Pflichtenübergang bei Umfirmierung, Fusion oder Umwandlung keiner vorherigen Zustimmung. 

§ 12 Gerichtstand

Sofern die Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen (des öffentlichen Rechts) sind, ist für alle Streitigkeiten aus der oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über die Gültigkeit, soweit nicht gesetzlich zwingend anderes bestimmt ist, als ausschließlicher Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht in Frankfurt am Main vereinbart.

 § 13 Salvatorische Klausel

Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleib die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtliche möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.